Verteidigungsfall

Vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates festzustellende Lage nach Artikel 115a des Grundgesetzes, wenn Deutschland mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – Grundgesetz (öffnet in neuem Tab)


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