KRITIS-Dachgesetz


Das KRITIS-Dachgesetz schafft erstmals einen bundeseinheitlichen, sektorübergreifenden Rechtsrahmen für die physische Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland und setzt damit die EU-CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 um. Es verpflichtet Betreiber, Risiken systematisch zu bewerten, Resilienzmaßnahmen (z. B. Schutz, Notbetrieb, Wiederanlauf) umzusetzen und sich zu registrieren; zugleich werden nationale Risikoanalysen/Risikobewertungen und Aufsichtsstrukturen gesetzlich verankert. Das Gesetz ist am 17.03.2026 in Kraft getreten.

Die Sektoren Energie / Wasser / Gesundheit / Ernährung / IT & Telekommunikation / Verkehr & Logistik / Finanz- & Versicherungswesen gehören ausdrücklich zu den im KRITIS-Dachgesetz zusammengefassten Bereichen, die erstmals unter ein sektorübergreifendes Resilienzregime fallen.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/KM4/reg-kritis-dachgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1