Kritische Infrastruktur


Rückgrat der gesamtstaatlichen Verteidigung

Im Spannungs- und Verteidigungsfall ist Deutschland nur so widerstandsfähig wie seine kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Sie bilden das funktionale Fundament für staatliches Handeln, militärische Einsatzfähigkeit und das Überleben der Zivilbevölkerung. Ohne Strom, Wasser, Transportwege, Kommunikationsnetze und Gesundheitsversorgung sind weder Aufmarsch noch Versorgung noch Koordination möglich – weder militärisch noch zivil.

Der Schutz Kritischer Infrastrukturen liegt im Krisen‑ und Konfliktfall nicht in der originären Zuständigkeit der Bundeswehr, sondern bei zivilen Trägern und staatlichen Behörden.

Der OPLAN DEU denkt Kritische Infrastrukturen deshalb nicht als Hintergrundbedingung, sondern als operative Ressource. Ihr Schutz, ihre Verfügbarkeit und ihre Resilienz sind strategische Voraussetzungen für glaubwürdige Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit.

Nach Definition des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zählen zur KRITIS neun Sektoren:

Was zählt zur Kritischen Infrastruktur?

Energie

Energie (z. B. Stromversorgung, Gasnetze, Raffinerien)

Informationstechnik und Telekommunikation (z. B. Rechenzentren, Mobilfunknetze)

Transport und Verkehr (z. B. Bahn, Logistikzentren, Flughäfen)

Gesundheit (z. B. Krankenhäuser, Arzneimittelversorgung)

Wasser (z. B. Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung)

Ernährung (z. B. Lebensmittelproduktion, Kühlketten)

Finanz- und Versicherungswesen (z. B. Zahlungsverkehr, Zentralbanken)

Staat und Verwaltung (z. B. Parlamente, Ministerien, Justiz)

Medien und Kultur (z. B. Rundfunk, Informationsverbreitung)

Der OPLAN DEU konzentriert sich insbesondere auf die Schnittstellen zwischen KRITIS und militärischer Operationsführung – z. B. Stromnetze für Führungsfähigkeit, Bahninfrastruktur für Truppenbewegung, Telekommunikationsnetze für Lagebilder und Entscheidungsprozesse.

Schutz, Steuerung und Wiederherstellung

Im Rahmen des OPLAN DEU werden drei Zielrichtungen verfolgt:

  1. Prävention und Schutz: Sicherstellung, dass kritische Infrastrukturen auch unter hybriden oder kinetischen Angriffen funktionsfähig bleiben – durch physische Absicherung, Cyberresilienz und Redundanzen.
  2. Verfügbarkeitssteuerung: Koordination ziviler Betreiber für die priorisierte Nutzung im Verteidigungsfall – etwa zur Truppenverlegung, Materiallogistik oder Führungsunterstützung.
  3. Wiederanlauf und Aufrechterhaltung: Notfallpläne für die zügige Wiederherstellung nach Ausfall, inklusive Host Nation Support für Bündnispartner auf deutschem Gebiet.

Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen

Der Schutz Kritischer Infrastrukturen ist keine rein militärische Aufgabe. Im Gegenteil: Zuständigkeit, Verantwortung und operative Steuerung liegen vor allem bei zivilen Trägern – Unternehmen, Landesbehörden, kommunalen Betrieben. Der OPLAN DEU beschreibt, wie diese Akteure eingebunden werden: über Verträge, Verwaltungsabsprachen, Übungsszenarien und klare Kommunikationsstrukturen.

Ein zentrales Instrument ist die Einbindung der KRITIS-Sektoren in regelmäßige Stresstests und Gesamtverteidigungsübungen. Nur so kann erprobt werden, ob Versorgung, Schutz und Steuerung im Ernstfall funktionieren – und ob zivil-militärische Schnittstellen robust aufgestellt sind.

Kritische Infrastruktur ist kein Selbstläufer

Gerade im Spannungsfall entstehen neue Bedrohungen: Sabotage, Cyberangriffe, Stromausfälle, Desinformation, gezielte Destabilisierung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Ausfallsicherheit und Koordination dramatisch.

Kritische Infrastrukturen sind dann nicht nur Opfer potenzieller Angriffe – sie sind selbst Ziel, Waffe, Rettungsleine und Schwachstelle zugleich.

Daraus folgt:

  • Resilienz heißt nicht nur Schutz, sondern auch Fähigkeit zur Selbstreparatur und Ad-hoc-Umsteuerung.
  • Die Sicherung Kritischer Infrastruktur ist gesamtstaatliche Aufgabe – militärisch, zivil, wirtschaftlich.

Ohne funktionierende Infrastruktur keine Verteidigungsfähigkeit

Der OPLAN DEU macht deutlich:
Eine erfolgreiche Bündnis- und Landesverteidigung setzt voraus, dass Deutschland im Inneren funktioniert – auch unter Druck. KRITIS ist dabei kein technisches Nebenthema, sondern ein zentraler Hebel, um das Land widerstandsfähig, steuerbar und verteidigungsbereit zu halten.

Ohne belastbare Infrastruktur bleibt jede Strategie ein Konzept ohne Wirkungskraft.

  • Bundes-Klinik-Atlas

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    staatliches, öffentlich zugängliches Online-Portal, das Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, Krankenhäuser in Deutschland nach Standort und Fachbereich zu…

  • flosm Stromnetzkarte

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    Ein öffentlich verfügbarer Online-Kartendienst, der die weltweite elektrische Infrastruktur zur Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Energie visuell…

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    OpenRailwayMap

    ein frei zugänglicher Online-Kartendienst auf Basis von OpenStreetMap-Daten, der weltweite Eisenbahninfrastruktur wie Strecken, Signale, Bahnhöfe und Betriebsstellen…

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    ein frei zugänglicher Online-Kartendienst, der auf Basis von OpenStreetMap-Daten weltweite technische Infrastrukturen wie Stromnetze, Telekommunikation, Öl- und…

Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze

Resilienzregulierung für KRITIS (physisch & cyber)

  • KRITIS Dachgesetz: verpflichtet Betreiber, physische Resilienz systematisch zu managen (Risikoanalyse, Schutz, Notbetrieb, Wiederanlauf) und schafft eine bundeseinheitliche Aufsichtslogik.
  • EU-Richtlinie NIS2 ergänzt das um Cyberresilienz: Risikomanagement, Incident-Meldungen und Lieferkettensicherheit werden verbindlich, damit digitale Angriffe nicht zu physischen Ausfällen eskalieren.

Energie: Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

  • Das EnSiG setzt den staatlichen Rahmen für Eingriffe bei akuter Energieknappheit oder Störungen, ersetzt aber keine Betreiberverantwortung für Notbetrieb, Redundanzen und Wiederanlauf. Betreiber kritischer Infrastruktur sollten ihre Krisenpläne so ausrichten, dass sie auch unter staatlich gesetzten Prioritäten funktionsfähig bleiben.

Wasser: Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG)
Wasserversorgung selbst ist KRITIS und trägt zugleich viele andere KRITIS-Sektoren (Energie, Gesundheit, Ernährung, IT, Industrie). In einer Versorgungskrise schafft das Gesetz den Rahmen, Wasserleistungen zu priorisieren und damit kaskadierende Ausfälle zu verhindern.

Ernährung: Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)
Ernährung hängt maßgeblich von KRITIS ab: Energie, IT, Logistik, Wasser und Kühlung entscheiden über Produktion, Lagerung und Verteilung. In einer Versorgungskrise kann das Gesetz den Rahmen setzen, um ernährungsrelevante Funktionen zu priorisieren und die Versorgungssicherheit systemisch zu stabilisieren.

Postgesetz (PostG) und Telekommunikationsgesetz (TKG)

  • PostG: Post- und Paketleistungen sind Teil der Grundversorgung und laufen in vielen KRITIS-Prozessen (Zustellung, Ersatzteile, Medikamente, Dokumente) praktisch mit. Das PostG setzt den Rahmen, unter dem diese Leistungen organisiert werden.
  • TKG: Telekommunikationsnetze gehören zur Kritischen Infrastruktur und verbinden als Querschnittsleistung alle Sektoren. Das TKG setzt den Ordnungsrahmen für Netze und Dienste, die in Krisenlagen für Warnung, Koordination und Wiederanlauf entscheidend sind.

Verkehr und Logistik: Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG)
Verkehr ist ebenfalls KRITIS und trägt zugleich die Funktionsfähigkeit anderer KRITIS-Sektoren (Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung, IT). In Engpass- oder Krisenlagen schafft das Gesetz den Rahmen, Verkehrsleistungen so zu priorisieren, dass systemkritische Versorgung und staatliche Funktionen erreichbar bleiben.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie eine Literatursammlung mit Quellen, Dokumenten und weiterführenden Informationen zum Thema OPLAN und Verteidigungsfall.