Gemeinsame Stärke in Frieden, Krise und Krieg
Gesamtverteidigung bedeutet: Die Sicherheit Deutschlands ist keine rein militärische Aufgabe. Sie ist ein gesamtstaatlicher Auftrag, der Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft, Organisationen und die Zivilgesellschaft gleichermaßen betrifft.
Das Konzept der Gesamtverteidigung fasst alle zivilen und militärischen Maßnahmen zusammen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen. Es wurde bereits im Kalten Krieg entwickelt und erlebt angesichts aktueller Bedrohungen – vom russischen Angriffskrieg bis zu hybriden Operationen – eine strategische Wiederbelebung und Neuakzentuierung.
Ziel der Gesamtverteidigung
Ziel ist es, Staat und Gesellschaft krisen- und kriegstauglich zu machen – durch Widerstandskraft nach innen und Abschreckungsfähigkeit nach außen. Sie sichert:
- die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen,
- die Versorgung der Bevölkerung,
- die militärische Operationsfreiheit im Inland,
- und den Schutz kritischer Infrastrukturen.
Deutschland trägt als „Drehscheibe“ und „Host Nation“ in der NATO besondere Verantwortung: Truppen müssen verlegt, Verwundete versorgt, Versorgungsketten gesichert werden – und das unter realen Bedingungen eines hybriden Gefechtsfelds, das längst auch Informationsräume und gesellschaftlichen Zusammenhalt betrifft.
Zivil und militärisch – untrennbar
Das Schaubild zur Gesamtverteidigung (siehe oben) zeigt deutlich: Es geht nicht nur um Panzer und Kasernen. Zivile Verteidigung – etwa Zivilschutz, Versorgung, Aufrechterhaltung der Staatsfunktionen – ist genauso zentral, wie militärische. Beide Bereiche sind organisatorisch eigenständig, sie müssen dennoch funktional eng verzahnt agieren.

Wesentliche Aufgabenbereiche
Zivile Verteidigung
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Zivilschutz und Katastrophenhilfe
- Gesicherte Versorgung mit Strom, Wasser, Lebensmitteln, Medikamenten
- Unterstützung militärischer Operationen
Militärische Verteidigung
- Nationale territoriale Verteidigung
- Operationsbasis Deutschland
- Bündnisverteidigung im Inland und im Einsatzgebiet
- Integration in NATO-Kommandostrukturen
Die Lehre: Verteidigung beginnt zuhause
Das neue Verständnis von Sicherheit verlangt: Nicht erst im Krieg, sondern bereits im Frieden muss das Fundament gelegt werden. Resiliente staatliche Strukturen, vorbereitete Verwaltungen, leistungsfähige Infrastrukturen, kompetente Reservestrukturen und eine wehrhafte Zivilgesellschaft bilden das Rückgrat der Gesamtverteidigung.
Dazu gehören:
- Regelmäßige zivil-militärische Übungen
- Koordinierungsfähige Krisenstäbe
- Ein gesamtheitliches Lagebild Deutschland als Entscheidungsgrundlage
Verteidigung ist gesamtgesellschaftlich
Ohne gesamtgesellschaftliche Beteiligung bleibt jeder Plan – auch der OPLAN DEU – ein konzeptionelles Gerüst ohne Umsetzungskraft. Erst wenn Städte, Unternehmen, Pflegeeinrichtungen, Medienhäuser und Bürgerinnen und Bürger vorbereitet sind, kann Gesamtverteidigung funktionieren.
Die Bundeswehr kann Deutschland nicht allein verteidigen. Deshalb brauchen wir eine robuste zivile Infrastruktur, ein klares Rollenverständnis, eine vertrauenswürdige Kommunikation – und das gemeinsame Bewusstsein: Sicherheit ist eine Aufgabe für uns alle.
Geteilte Verantwortung – konkret gemacht
Gesamtverteidigung ist nicht nur ein strategisches Konzept, sondern ein operativer Auftrag an alle Ebenen der Gesellschaft. Das bedeutet: Auch die Privatwirtschaft, die Kommunen und die Zivilbevölkerung tragen Verantwortung – nicht als Randakteure, sondern als tragende Säulen eines widerstandsfähigen Deutschlands.

Privatwirtschaft
Funktionsfähigkeit erhalten
Unternehmen sind nicht nur von Krisen betroffen – sie sind entscheidend für deren Bewältigung. Lieferketten, Logistik, Energieversorgung oder IT-Sicherheit können nur dann aufrechterhalten werden, wenn Unternehmen vorbereitet sind.
Beispiel
Fällt im Verteidigungsfall ein erheblicher Teil des Pflegepersonals, der Lkw-Fahrer oder IT-Fachkräfte aufgrund von Reservedienst, Evakuierung oder Infrastrukturausfall weg, gerät die Versorgung ins Stocken. Die Verantwortung für Schutzmaßnahmen – etwa Gebäudesicherung, Notstromversorgung oder Ersatzpersonal – liegt nicht beim Militär, sondern bei den Betrieben selbst. Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist zivile Pflicht.

Kommunen
Nah dran – zentral wichtig
Kommunen sind die erste staatliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger – in der Krise mehr denn je. Sie regeln Evakuierungen, Notunterkünfte, Wasserversorgung oder Katastrophenhilfe. Doch bislang sind Strukturen regional sehr unterschiedlich.
Beispiel
In einem Bundesland ist die Sirenenwarnung gut ausgebaut, im anderen fehlen Notfallpläne für Stromausfälle. Der Föderalismus führt zu unterschiedlichen Wegen und Regelungen – das erhöht die Eigenverantwortung jeder Kommune, vorsorglich Strukturen zu schaffen, um auch bei überlasteten Landesbehörden handlungsfähig zu bleiben.

Zivilbevölkerung
Mitdenken, mittragen, mitwirken
Die Bevölkerung ist nicht nur Adressatin staatlicher Schutzmaßnahmen – sie ist Teil des Sicherheitsdispositivs. Jeder der weiß, was im Krisenfall zu tun ist, kann anschließend auch seine Nachbarn unterstützen – und stärkt damit das ganze Land.
Beispiel
Wenn Strom, Wasser oder Internet ausfallen, darf sich niemand darauf verlassen, dass Militär oder Behörden sofort Hilfe leisten. Vorsorge durch Vorräte, Nachbarschaftsnetzwerke oder alternative Informationsquellen schafft Durchhaltefähigkeit – und entlastet Einsatzkräfte.

Weiterführende Informationen
Hier finden Sie eine Literatursammlung mit Quellen, Dokumenten und weiterführenden Informationen zum Thema OPLAN und Verteidigungsfall.

