Zusammenwirken von ziviler und militärischer Verteidigung zur Sicherung staatlicher Handlungsfähigkeit, der Bevölkerung, wichtiger Versorgungsleistungen und der Landes- und Bündnisverteidigung.
Gesamtverteidigung
Quelle: BMI – Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (öffnet in neuem Tab)
