Zivile Verteidigung

Nichtmilitärischer Teil der Gesamtverteidigung. Dazu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen, der Schutz der Bevölkerung, die Versorgung sowie die Unterstützung der Streitkräfte.

Quelle: BMI – Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (öffnet in neuem Tab)


← Zurück zum Glossar