Befehls- und Kommandogewalt

Auch: Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte

Die Befehls- und Kommandogewalt bezeichnet die oberste verfassungsrechtliche Leitungs- und Führungsbefugnis über die Bundeswehr. Nach Artikel 65a des Grundgesetzes liegt sie grundsätzlich beim Bundesminister oder bei der Bundesministerin der Verteidigung.

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalls geht die Befehls- und Kommandogewalt nach Artikel 115b des Grundgesetzes auf den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin über. Dieser Wechsel ist Teil der besonderen verfassungsrechtlichen Regelungen für den Verteidigungsfall und soll die politische und militärische Führung in dieser Ausnahmelage bündeln.

Quelle: Grundgesetz – Art. 65a und Art. 115b (öffnet in neuem Tab)


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