Bundesregierung verabschiedet neuen Aktionsplan gegen organisierte Kriminalität

Die Bundesregierung hat am 25. Februar 2026 einen gemeinsamen Aktionsplan gegen organisierte Kriminalität verabschiedet. Der Plan konzentriert sich auf verbesserte behördenübergreifende Zusammenarbeit, moderne Ermittlungsmethoden und zusätzliches Personal zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Drogenhandel. Es werden neue Kompetenzzentren für Zoll und Bundeskriminalpolizei eingerichtet und ein neues Gesetz (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz) eingeführt, das zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und die Zollverfolgung stärken soll.

Erwähnt: Lars Klingbeil, Alexander Dobrindt, Stefanie Hubig.

Kernpunkte:

  • Der Aktionsplan bündelt wichtige Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche, Drogenhandel und damit verbundenen Strukturen der organisierten Kriminalität.
  • Der Informationsaustausch zwischen Bundesstrafverfolgung- und Sicherheitsbehörden wird verbessert.
  • Behörden erhalten neue Analysebefugnisse einschließlich automatisierter Datenanalyse und biometrischer Internetabgleiche.

Quelle: BFM Zoll · de