Bundesverfassungsgericht billigt reduzierte Leistungen für Geflüchtete ohne Kultur und Bildung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Asylbewerber in ihren ersten 15 Monaten in Deutschland rechtmäßig reduzierte Sozialleistungen ohne Mittel für Kultur und Bildung erhalten können. Das Gericht bestätigte die Annahme des Gesetzgebers, dass neu angekommene Flüchtlinge keinen Bedarf für kulturelle und bildungsbezogene Ausgaben haben. Allerdings stellte das Gericht fest, dass die Leistungssätze in den Jahren 2018 und 2019 teilweise unzureichend berechnet wurden, da veraltete Daten verwendet worden waren.

Erwähnt: Nina Markovic.

Kernpunkte:

  • In den ersten 15 Monaten erhalten Asylbewerber kein Geld für Kultur und Bildung
  • Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschränkung für rechtmäßig befunden
  • Die Leistungssätze in den Jahren 2018 und 2019 waren teilweise zu niedrig aufgrund veralteter Daten

Quelle: tagesschau-all · de