Ein montenegrinisches Gericht befand, dass der lokale Sender Radio-Televizija Nikšić das Urheberrecht verletzt hat, indem er ein Neujahrskonzert ohne Genehmigung ausstrahlte. Das Gericht lehnte jedoch die Forderung des Klägers nach immateriellem Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro ab und ordnete stattdessen die Veröffentlichung des Urteils in drei Zeitungen an.
Kernpunkte:
- Radio-Televizija Nikšić strahlte das Neujahrskonzert am 31.12.2022 und 01.01.2023 ohne Genehmigung aus
- Der Kläger hatte per Vertrag mit der Turistička organizacija Opštine Budva exklusive Ausstrahlungsrechte für das Neujahrskonzert
- Die Agencija za elektronske medije stellte fest, dass Radio-Televizija Nikšić gegen Artikel 68, 29 und 135 der geltenden Gesetze verstieß
Quelle: Vijesti · bs
