Die Bundesregierung wird die vertraulichen Teile des Operationsplans Deutschland (O-Plan) auch bei einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt weiterhin nur sehr selektiv weitergeben. Dabei kommt das Prinzip des "Need-to-Know" zur Anwendung: Jede beteiligte Institution erhält nur die Informationen, die für ihre Aufgaben notwendig sind. Das Territorialkommando der Bundeswehr hatte den Plan im Frühjahr 2024 vorgestellt, der Deutschlands umfassende nationale Verteidigungsstrategie für Spannungs- und Verteidigungsfälle definiert.
Bastian Ernst, Präsident des Reservistenverbandes, hatte Bedenken geäußert, dass Informationen nach Russland gelangen könnten, falls die AfD in Sachsen-Anhalt an der Regierung beteiligt wäre. Die AfD war bei der Landtagswahl am 6. September mit 43,8 Prozent stärkste Kraft geworden, verfehlte aber die absolute Mehrheit.
Kernpunkte:
- Die Bundesregierung sieht keinen Grund für Änderungen beim Umgang mit dem Operationsplan Deutschland bezüglich einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt.
- Sensible Teile des O-Plans werden grundsätzlich nur selektiv weitergegeben.
- Jede beteiligte Institution erhält nur die für ihre Aufgaben notwendigen Informationen nach dem "Need-to-Know"-Prinzip.
Quelle: Deutscher Bundeswehr Verband (Deutsch)
