Amtshilfe

Unterstützung einer Behörde durch eine andere Behörde. Die Bundeswehr kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen, unter anderem nach Artikel 35 des Grundgesetzes, zivile Behörden unterstützen; die Verantwortung der zuständigen zivilen Stelle bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – Grundgesetz (öffnet in neuem Tab)


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