Unterstützung einer Behörde durch eine andere Behörde. Die Bundeswehr kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen, unter anderem nach Artikel 35 des Grundgesetzes, zivile Behörden unterstützen; die Verantwortung der zuständigen zivilen Stelle bleibt dabei grundsätzlich bestehen.
Amtshilfe
Quelle: Bundesministerium der Justiz – Grundgesetz (öffnet in neuem Tab)
