Situation, in der die NATO feststellt, dass ein Mitglied angegriffen wurde und die Bündnispartner nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags Beistand leisten. Welche Maßnahmen ergriffen werden, entscheiden die Mitgliedstaaten jeweils im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Verfahren.
Bündnisfall
Quelle: NATO – Collective defence and Article 5 (öffnet in neuem Tab)
