Spannungsfall

Verfassungsrechtlich festzustellende besondere Lage nach Artikel 80a des Grundgesetzes. Seine Feststellung kann die Anwendung bestimmter Vorsorge- und Sicherstellungsvorschriften ermöglichen; er ist vom Verteidigungsfall zu unterscheiden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – Grundgesetz (öffnet in neuem Tab)


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