Cyber Resilience Act: Meldepflicht für Hersteller ab September 2026

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Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen im EU-Binnenmarkt aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Die Meldungen erfolgen EU-weit einheitlich über die von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) entwickelte Single Reporting Platform (CRA-SRP). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Hersteller mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und fungiert in Deutschland als koordinierendes CSIRT.

Kernpunkte:

  • Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA) starten ab dem 11. September 2026 für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen.
  • Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die sich auf die Sicherheit ihrer Produkte auswirken, melden.
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen.

Quelle: BSI Presse und Kurzmitteilungen (Deutsch)