Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ruft automatisiert Meldedaten von Wehrpflichtigen bei den Meldebehörden ab und speichert sie in zentralen IT-Personalsystemen. Der Zugriff innerhalb der Bundeswehr ist auf mit der Bearbeitung beauftragte Personen im Bundesamt beschränkt. Die Daten werden gelöscht, sobald ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Nach Angaben der Bundesregierung unterliegen die personenbezogenen Daten im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums der höchsten Vertraulichkeitsstufe und der Zugriff folgt dem Need-to-Know-Prinzip.
Kernpunkte:
- Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ruft zur Wehrerfassung automatisiert Meldedaten von Wehrpflichtigen bei den Meldebehörden ab
- Der Zugriff innerhalb der Bundeswehr ist auf die mit der Bearbeitung beauftragten Personen im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr beschränkt
- Daten aus der Wehrerfassung seien zu löschen, sobald ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sei
Quelle: Bundestag Kurzmeldungen (Deutsch)
