Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen im EU-Binnenmarkt aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Die Meldungen erfolgen EU-weit einheitlich über die von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) entwickelte Single Reporting Platform (CRA-SRP). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Hersteller mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und fungiert in Deutschland als koordinierendes CSIRT.
Kernpunkte:
- Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA) starten ab dem 11. September 2026 für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen.
- Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die sich auf die Sicherheit ihrer Produkte auswirken, melden.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Quelle: BSI Presse und Kurzmitteilungen (Deutsch)
