Das Energiesicherungsgesetz schafft Eingriffsmöglichkeiten, um die Energieversorgung in einer schweren Mangellage oder Störung zu sichern und knappe Ressourcen zu steuern.
Energiesicherungsgesetz
Auch: EnSiG
Quelle: Bundesministerium der Justiz – EnSiG (öffnet in neuem Tab)
