Energiesicherungsgesetz

Auch: EnSiG

Das Energiesicherungsgesetz schafft Eingriffsmöglichkeiten, um die Energieversorgung in einer schweren Mangellage oder Störung zu sichern und knappe Ressourcen zu steuern.

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Quelle: Bundesministerium der Justiz – EnSiG (öffnet in neuem Tab)


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