Das Grundgesetz: Entstehung und Inhalte der deutschen Verfassung

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 nach dem Zweiten Weltkrieg proklamiert und begründete einen demokratischen Föderalstaat mit garantierten Grundrechten und Freiheiten. Das Dokument entstand im Parlamentarischen Rat in Bonn, der sich aus Vertretern der westlichen Besatzungszonen zusammensetzte, und erhielt bewusst einen provisorischen Namen, um die Möglichkeit der deutschen Wiedervereinigung offen zu halten. Seit 1990 dient das Grundgesetz als vollständige Verfassung des wiedervereinigten Deutschland und enthält Kernprinzipien wie Grundrechte, Gewaltenteilung und eine "Ewigkeitsklausel", die Demokratie und Menschenwürde vor Änderungen schützt.

Kernpunkte:

  • Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 proklamiert.
  • Der Parlamentarische Rat bestand aus 61 Männern und 4 Frauen, die von Staatsparlamenten gewählt wurden.
  • Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 mit 53 zu 12 Stimmen angenommen.

Quelle: tagesschau-all · de