Im vergangenen Jahr wurden über Nordrhein-Westfalen 351 unbekannte Drohnen gesichtet. Das Land gilt als Schwerpunktregion für Drohnenüberflüge aufgrund seiner zahlreichen Industrieanlagen, Militäreinrichtungen und Rüstungsunternehmen.
Zur Erkennung und Abwehr von Drohnen stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, darunter Radar, Funkaufklärung, Akustiksensoren, Wärmekameras, elektronische Störung, Spoofing und physische Abfangverfahren. Die Bundespolizei betreibt seit Dezember 2025 eine spezialisierte Einheit zur Drohnenabwehr an Flughäfen, und die Bundeswehr hat Abfangdrohnen beschafft.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Drohnenabwehr in Deutschland sind streng definiert. Nach einer Änderung des Luftverkehrssicherheitsgesetzes hat die Bundeswehr erweiterte Kompetenzen erhalten und darf als letztes Mittel bei der Unterstützung ziviler Behörden bewaffnete Gewalt einsetzen. Ein Drohnenschießen ist nur zulässig, wenn bestätigt ist, dass eine feindliche Selbstmorddrohne mit Sprengstoff auf ein konkretes Ziel zusteuert und mit hoher Wahrscheinlichkeit Todesfälle oder Zerstörung kritischer Infrastruktur verursachen würde. Allerdings existiert ein umfassendes Bundeswehreinsatzgesetz, das einzelne Abwehrmaßnahmen rechtlich regelt, bislang nicht.
Kernpunkte:
- Im vergangenen Jahr wurden über NRW 351 unbekannte Drohnen gesichtet.
- NRW ist eine Fokusregion für Drohnenüberflüge aufgrund seiner vielen Industrieanlagen, Militäreinrichtungen und Rüstungsunternehmen.
- Die Bundeswehr hat Abfangdrohnen beschafft.
Quelle: WDR (Deutsch)
