Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen und zahlreiche Änderungen empfohlen. Die Vorschläge betreffen unter anderem die Integration von lokaler Lebensmittelproduktion und Bodenschutz in Planungsüberlegungen sowie die Betonung des vollvektoriellen XPlanung-Standards für digitale Planungsdokumente. Der Bundesrat schlägt zudem vor, die Öffentlichs- und Behördenbeteiligung flexibler zu gestalten, das Verfahren für die Wiederholung von Anhörungen zu erleichtern und den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auszuweiten. Darüber hinaus empfiehlt der Bundesrat, verbindliche Fristen für Planungsverfahren zu streichen, da diese nicht zu einer Beschleunigung führten.
Kernpunkte:
- Der Bundesrat empfiehlt, in § 1 Absatz 6 Satz 2 Nummer 4 BauGB die lokale Lebensmittelproduktion zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung aufzunehmen.
- Der Bundesrat schlägt vor, Bodenschutz nach Immissionsschutz in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 6 Satz 3 BauGB einzufügen.
- Der Bundesrat schlägt vor, nach Landwirtschaft und Forstwirtschaft in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 6 Satz 4 Nummer 1 BauGB deren bestehende und Entwicklungsinteressen hinzuzufügen.
Quelle: Bundestags Drucksachen (Deutsch)
