BSI bietet Geschäftsleitungsschulung zur NIS-2-Richtlinie an

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine Schulung für Führungskräfte an, um sie bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten unter der aktualisierten BSI-Verordnung zu unterstützen. Die Schulung vermittelt systematisches Planen, Umsetzen und Überwachen von Cybersicherheitsmaßnahmen sowie Risikomanagement, das nun explizit zur Aufgabe der Geschäftsleitung gehört.

Das BSI empfiehlt allen Organisationen, robustes Cybersicherheitsmanagement als integralen Bestandteil ihrer Unternehmensführung zu etablieren.

Kernpunkte:

  • Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im überarbeiteten BSI-Gesetz steigen die Anforderungen an Unternehmen, Cybersicherheitsmaßnahmen systematisch zu planen, umzusetzen und zu überwachen.
  • Geschäftsleitungen sind rechtlich verpflichtet, angemessene Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen, deren Wirksamkeit zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen.
  • Cybersicherheit wird ausdrücklich zur Aufgabe der Geschäftsleitung.

Quelle: BSI Broschüren (Deutsch)