Neues Gesundheitssicherstellungsgesetz soll Versorgung in Verteidigungskrisen regeln

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Deutschland bereitet ein neues Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) vor, das einen rechtlichen Rahmen für die Gesundheitsversorgung in verteidigungsbezogenen Krisen schaffen soll. Das Bundesgesundheitsministerium, unter Beteiligung der Länder entwickelt, will bestehende Sicherheitsgesetze ergänzen und Herausforderungen wie eine mögliche hohe Zahl von Verletzten und die Versorgung von Geflüchteten adressieren. Das Ministerium will dafür bestehende Strukturen der Basisversorgung, des Katastrophenschutzes und die Zuständigkeiten von Bund und Ländern nutzen. Da die Gefahrenabwehr laut Grundgesetz vor allem Sache der Länder ist, haben sich die Länder im Petersberger Prozess in vier Clustern (Nord, Ost, Süd, West) zusammengeschlossen, um die Gesundheitssicherheit zu koordinieren.

Die Initiative wird grundsätzlich begrüßt, Akteure aus dem Gesundheitswesen fordern jedoch klare Vorgaben, Rechtssicherheit und eine gesicherte Finanzierung. Das Ministerium betont, dass das geplante Gesetz und die laufende Krankenhausreform nicht im Widerspruch stehen. Zu den Stimmen in der Debatte gehören Hermann Gröhe, Dr. Andreas Follmann, Prof. Dr. Leif Erik Sander und Markus Holzbrecher-Morys.

Kernpunkte:

  • Das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz soll einen rechtlichen Rahmen für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in verteidigungsbezogenen Krisensituationen schaffen.
  • Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beabsichtigt, für die Umsetzung des GeSiG bestehende Strukturen der Basisversorgung, des Katastrophenschutzes und die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu nutzen.
  • Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr in Deutschland liegt laut Grundgesetz vor allem bei den Ländern.

Quelle: Behörden Spiegel (Deutsch)