Nicaragua wirft Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof vor, durch Waffenlieferungen an Israel einen Genozid im Gazastreifen zu unterstützen. Deutschland bestreitet die Zulässigkeit der Klage und argumentiert, dass zum Zeitpunkt der Beschwerde kein internationaler Rechtsstreit zwischen den Staaten bestand. Außerdem behauptet Deutschland, dass ein Urteil des IGH Israels Handlungen ohne Israels Beteiligung beurteilen müsste.
Deutschland erklärte, seit 2024 keine Kriegswaffen an Israel geliefert zu haben, die im Gazakonflikt einsetzbar sind. Das Land bekräftigte seine Unterstützung einer Zwei-Staaten-Lösung und betonte, dass es der größte finanzielle Unterstützer der palästinensischen Hilfsorganisation UNRWA ist. Gleichzeitig kritisiert Deutschland illegale israelische Siedlungen und Gewalt durch radikale Siedler.
Dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zufolge genehmigte Deutschland 2025 Exporte von Panzerteillen und Panzerwagenteillen an Israel im Wert von 110 Millionen Euro. Diese Teile seien nach Angaben des ECCHR in israelischen Militäroperationen verwendet worden, die gegen internationales Recht verstoßen.
Kernpunkte:
- Nicaragua wirft Deutschland vor, durch Waffenlieferungen an Israel einen Genozid im Gazastreifen zu unterstützen.
- Die Bundesregierung erachtet Nicaraguas Klage für unzulässig.
- Nicaragua behauptet, Deutschland verletze seine Verpflichtungen aus der UN-Völkermord-Konvention und den Genfer Konventionen durch Waffenlieferungen an Israel.
Quelle: taz (Deutsch)
