Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag eingereicht, wonach Beschädigungen kritischer Infrastrukturen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) künftig separat erfasst werden sollen. Derzeit werden Schäden, Anschläge und Sabotage kritischer Infrastrukturen unter dem Straftatbestand "Sachbeschädigung" verbucht, ohne dass eine spezifische Kennzeichnung erfolgt. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Erfassungsstandards in der PKS so zu präzisieren, dass Sachbeschädigungen an kritischen Infrastrukturen – insbesondere an Kommunikations-, Finanz-, Energie-, Wasser-, Gesundheits-, Lebensmittel-, Verwaltungs- und Verkehrsinfrastrukturen – separat abgebildet und als politisch motivierte Kriminalität (PMK) kategorisiert werden.
Kernpunkte:
- Schäden, Anschläge und Sabotage kritischer Infrastrukturen werden derzeit in der PKS unter dem Straftatbestand "Sachbeschädigung" erfasst.
- Es gibt keine Kategorisierung, die anzeigt, dass diese Fälle Straftaten gegen kritische Infrastrukturen betreffen.
- Eine separate Kennzeichnung und Kategorisierung von Sachbeschädigungen an kritischer Infrastruktur ist notwendig, um ein umfassendes Sicherheits- und Lagebild für zukünftige Prävention zu schaffen.
Quelle: Bundestags Drucksachen (Deutsch)
