KRITIS-Dachgesetz verschärft Anforderungen an Risikoanalysen für Infrastrukturbetreiber

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Das KRITIS-Dachgesetz sowie die europäischen Regelungen NIS2, CER und DORA erhöhen die Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen erheblich. Sie müssen nun robuste Risikoanalysen durchführen und ihre Widerstandsfähigkeit nachvollziehbar dokumentieren.

Sicherheitsverantwortliche sind verpflichtet, Risiken systematisch zu analysieren, daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten und diese gesamte Kette dokumentiert nachzuweisen. Im Finanzsektor verlangt DORA speziell verifiable Belege zur operativen Widerstandsfähigkeit. Kritische Anlagen müssen zudem zu festgelegten Zeitpunkten Nachweise über Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen erbringen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Eignung des Branchenstandards B3S Labor 2.0 für die Laboratoriumsdiagnostik bestätigt. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz veröffentlichte zudem erstmals eine landesweite Handlungsanweisung zur Gefahren- und Risikoanalyse.

Kernpunkte:

  • Das KRITIS-Dachgesetz rückt die Nutzung von Risikoanalysen in den Fokus
  • NIS2 und CER überführen europäische Vorgaben in operative Dokumentation
  • DORA verlangt nachvollziehbare Nachweise zur operativen Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor

Quelle: IT Boltwise (Deutsch)