Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeitragssätze vorgestellt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vorgelegt. Der Entwurf zielt darauf ab, die stark gestiegenen Zusatzbeitragssätze zu stabilisieren und Defizite der GKV abzubauen. Das Gesetz sieht umfassende Sparmaßnahmen vor, darunter die Begrenzung des Leistungsanbieter-Kostenwachstums auf Lohnsteigerungen, Anpassungen der Patienteneigenbeteiligungen, erhöhte Arbeitgeberbeiträge und reduzierte Bundeszuschüsse. Diese Maßnahmen sollen zwischen 2027 und 2030 Entlastungen in Höhe von insgesamt 16,3 bis 38,1 Milliarden Euro bringen.

Kernpunkte:

  • GKV-Defizite erreichten 2024 zehn Milliarden Euro
  • Zusatzbeitragssätze mehr als verdoppelten sich von 1,4 Prozent (2022) auf 2,9 Prozent (Januar 2025)
  • GKV-Ausgaben wachsen derzeit etwa acht Prozent jährlich, ungefähr doppelt so schnell wie der Durchschnitt der 2010er Jahre

Quelle: Bundestags Drucksachen · de