Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts verabschiedet. Die Reform ermöglicht Schiedsvereinbarungen nicht nur in schriftlicher Form, sondern auch in Textform und schafft klarere Regeln zur Durchsetzbarkeit einstweiliger Maßnahmen. Justizministerin Stefanie Hubig unterstützt damit das Ziel, Deutschlands Position als Wirtschafts- und Justizstandort durch verstärkte Digitalisierung und erweiterte Nutzung des Englischen als Verfahrenssprache zu stärken.
Kernpunkte:
- Schiedsvereinbarungen können künftig nicht nur schriftlich, sondern auch in Textform geschlossen werden
- Eine neue Regelung zur Veröffentlichung von Schiedssprüchen sorgt dafür, dass schiedsrechtliche Rechtsprechung aus Deutschland vermehrt wahrgenommen wird
- Der Gesetzentwurf sieht klarere Regelungen zur Vollstreckbarkeit von einstweiligen Anordnungen vor
Quelle: Bundesregierung Kompakt · de
