Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Drucksache 21/6585) vorgelegt, der am Freitag im Bundestag beraten wird. Die Gesetzgebung gewährt erweiterte Befugnisse für Bundespolizeikräfte und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen und Regierungssysteme zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren. Wichtige Maßnahmen sind die Ermächtigung des BSI zur Umleitung schädlichen Datenverkehrs, die Aktivierung von Incident-Response-Teams, die Verpflichtung digitaler Diensteanbieter zur Weitergabe von Bedrohungsinformationen und die Gewährung klarer Befugnisse für die Polizei, Systeme zu deaktivieren und Datenflüsse während Cyberangriffen zu unterbrechen.
Kernpunkte:
- Cyberangriffe in Deutschland nehmen in Qualität und Quantität zu
- Gezielte Angriffe auf kritische Infrastrukturen können die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens massiv beeinträchtigen
- Das BSI erhält Befugnisse zur Umleitung schädlichen Datenverkehrs
Quelle: Bundestag · de
