Das Kabinett hat am 1. Juli 2026 einen Gesetzentwurf verabschiedet, um Planung und Bau von Bundeswehr-Infrastruktur wie Kasernen, Depots und Ausbildungseinrichtungen zu beschleunigen. Das neue Bundeswehr-Infrastrukturschnellungsgesetz und Bundeswehrbaugesetz vereinfachen Genehmigungsverfahren und führen beschleunigte Umweltprüfungen ein, um NATO-Verpflichtungen zu unterstützen und die geplante Truppenverstärkung bis 2033 zu ermöglichen. Der Bundestag muss noch über die Gesetze abstimmen.
Kernpunkte:
- Die Bundeswehr muss eine umfassende Infrastrukturreneuerung beispiellosen Ausmaßes seit ihrer Gründung 1955 durchführen.
- Das geltende Planungs- und Genehmigungsrecht ist auf zivile Infrastrukturbedürfnisse ausgerichtet und berücksichtigt unzureichend dringende Anforderungen der Verteidigungsinfrastruktur.
- Die neue Gesetzgebung führt einen Status des überragenden öffentlichen Interesses für bestimmte Rüstungsinfrastrukturprojekte ein.
Quelle: BMVg · de
