Der Bundesrat hat Stellung zu einem Entwurf der zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genommen und mehrere Änderungen vorgeschlagen. Dazu gehören Erweiterungen der Beweislast für Energieversorger in Missbrauchsverfahren, eine verbindliche Bewertungsklausel für die Vergabescreening-Prüfung und Anpassungen der Fusionskontrollschwellen im Rundfunkbereich. Der Bundesrat schlägt zudem vor, die Berichtspflicht für Kraftstoffpreise auszuweiten, die Durchsetzung des Kraftstoffpreis-Anpassungsgesetzes zu zentralisieren und eine temporäre Energiesteuerreduktion zu erwägen.
Die Bundesregierung hat zahlreiche Vorschläge des Bundesrates abgelehnt. Sie begründet dies mit unterschiedlichen Marktcharakteristika, bürokratischen Bedenken und verfassungsrechtlichen Prinzipien bezüglich der Durchsetzungskompetenz von Bundes- und Landesbehörden.
Kernpunkte:
- Der Bundesrat schlägt vor, die Beweislast auf Energieversorger zur Kostenkontrolle in Missbrauchsverfahren unter § 29 (1) Nr. 2 GWB auszuweiten.
- Der Bundesrat schlägt vor, eine verbindliche Bewertungsklausel für die in der 12. GWB-Novelle eingeführte Vergabescreening-Prüfung in § 32h GWB einzufügen.
- Der Bundesrat schlägt vor, den fiktiven Umsatzmultiplikator für Rundfunkunternehmen unter § 38 (3) GWB für Fusionskontrollzwecke von achtfach auf vierfach zu senken.
Quelle: Bundestags Drucksachen (Deutsch)
