Bundestag-Verkehrsausschuss empfiehlt Infrastruktur-Zukunftsgesetz zur Verfahrensbeschleunigung

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags empfiehlt die Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in geänderter Form, das Planungs- und Genehmigungsverfahren für Schienen-, Bundesstraßen- und Wasserwegeinfrastruktur vereinfacht. Das Gesetz soll die Infrastrukturentwicklung durch Vereinfachung von Genehmigungsprozessen, Digitalisierung von Verfahren und Erklärung kritischer Verkehrsprojekte als „überragendes öffentliches Interesse“ beschleunigen. Der Ausschuss lehnte einen parallelen Antrag der Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir und Victoria Broßart zur Beschleunigung von Schienenverkehrsprojekten ab.

Kernpunkte:

  • Lange Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verzögern zeitnahe Infrastrukturerhaltung und neue oder Ausbauvorhaben
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden, um kritische Infrastruktur für Mobilität, Versorgungssicherheit und Resilienz zu sichern
  • Schienenverkehrsprojekte auf voridentifizierten EU-Grenzübergängen oder fehlenden Verbindungen oder in europäischen Verkehrskorridoren mit Kosten über 300 Millionen Euro müssen die Planung innerhalb von vier Jahren abschließen

Quelle: Bundestag · de