Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag eingereicht, der die Bundesregierung auffordert, Klage gegen die neue EU-Altfahrzeugverordnung (EU) 2026/1738 beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Die Verordnung definiert Kriterien, wann ein Fahrzeug als Abfall gilt, und verpflichtet Eigentümer, ihre Fahrzeuge ohne Entschädigung abzugeben. Die AfD argumentiert, dass dies eine verfassungswidrige Enteignung darstellt und gegen Eigentumsrechte verstößt, insbesondere gegen Artikel 14 des Grundgesetzes und Artikel 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Nach der Verordnung müssen Fahrzeughalter, die ihr Auto behalten wollen, dessen Reparierbarkeit durch ein kostenpflichtiges Sachverständigengutachten nachweisen und es innerhalb von fünf Jahren wieder verkehrstauglich machen. Scheitert die Restaurierung, gilt das Fahrzeug als Abfall, unabhängig vom Willen des Eigentümers. Ziel der Regelung ist es, Rohstoffe wie Stahl, Aluminium, Kupfer und seltene Erden für die Industrie verfügbar zu machen und ab 2031 den Export nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge zu verbieten.
Der Antrag verlangt von der Bundesregierung, die Klage bis zur Frist im Oktober 2026 einzureichen, die Verfassungsmäßigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten und sich auf EU-Ebene für die Aufhebung oder Änderung der Verordnung einzusetzen. Alternativ sollen nationale Implementierungsregeln eigentümerfreundlich gestaltet und Ausnahmen für Fahrzeuge von kulturellem Interesse erweitert werden.
Kernpunkte:
- Die Europäische Union hat die bisherige Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG durch die Verordnung (EU) 2026/1738 ersetzt.
- Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, erweitert ihren Geltungsbereich schrittweise auf Motorräder, Lastkraftwagen und Busse und integriert die Fahrzeugflotten der Bürger vollständig in die Kreislaufwirtschaftspolitik.
- Die Verordnung etabliert EU-weit bindende Kriterien dafür, dass ein Fahrzeug als Altfahrzeug gilt und damit rechtlich zu Abfall wird.
Quelle: Bundestags Drucksachen (Deutsch)
