Bundeskanzler Friedrich Merz hat der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner einen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 übermittelt. Das Gesetz enthält verschiedene technische Anpassungen des deutschen Steuerrechts, die aufgrund von EU-Recht, Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erforderlich sind. Daneben sind Verfahrenskorrektionen und Fehlerbereinigungen enthalten.
Die vorgesehenen Regelungen führen zu Steuereinnahmeänderungen für Bund, Länder und Kommunen mit einer Gesamtentlastung von 375 Millionen Euro ab 2027. Die Verwaltungslast für Bürger wird um über 117.000 Stunden jährlich reduziert.
Kernpunkte:
- Der Gesetzentwurf adressiert erforderliche Regelungsbedarfe in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts.
- Der Gesetzentwurf enthält notwendige Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
- Der Gesetzentwurf enthält Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Quelle: Bundestags Drucksachen (Deutsch)
