Der Finanzausschuss des Bundestags empfiehlt die Verabschiedung von drei Regierungsgesetzentwürfen zur Umsetzung internationaler Vereinbarungen über den automatischen Austausch von Informationen. Diese Abkommen betreffen Einkünfte aus digitalen Plattformen, Finanzkonten und Kryptowerte und sollen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung bekämpfen sowie Steuerhonorabilität fördern. Deutschland unterzeichnete die Vereinbarungen vom 22. Juni 2021 und vom 8. Juni 2023 am 26. November 2024, ebenso wie 26 weitere Staaten das Abkommen zum Crypto-Asset Reporting Framework in Asunción.
Der Ausschuss empfiehlt zugleich, einen Antrag der Fraktion Die Linke abzulehnen, die eine strengere Regulierung und Besteuerung von Kryptowerten fordert, einschließlich der Eingliederung des CARF in nationales Recht und einer Betrachtung von Steuerfiktion bei Vermögenszuwächsen. Die geplanten Vereinbarungen sollen deutsche Steuereinnahmen sichern, ohne zusätzliche Compliance-Lasten für Bürger oder Unternehmen zu schaffen.
Kernpunkte:
- Der Finanzausschuss empfiehlt die Verabschiedung von drei Regierungsgesetzentwürfen (Drucksache 21/7193, 21/7194, 21/7195) zur Umsetzung internationaler Vereinbarungen über den automatischen Informationsaustausch.
- Die Vereinbarungen sollen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung bekämpfen und Steuerhonorabilität durch intensivierte internationale Zusammenarbeit und erweiterten automatischen Informationsaustausch fördern.
- Eine Vereinbarung betrifft Einkünfte aus digitalen Plattformen.
Quelle: Bundestags Drucksachen (Deutsch)
