Gericht: Kanzleramt muss Entwurf von Scholz‘ Zeitenwende-Rede nicht veröffentlichen

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Kanzleramt den Entwurf der »Zeitenwende«-Rede von Altbundeskanzler Olaf Scholz nicht veröffentlichen muss. Das Gericht wies die Berufung des Klägers ab und bestätigte die Entscheidung der vorherigen Instanz. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Scholz hatte die Rede am 27. Februar 2022, wenige Tage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, im Bundestag gehalten. Darin kündigte er eine Neuausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik sowie einen 100-Milliarden-Euro-Sonderfonds zur Modernisierung der Bundeswehr an. Das Kanzleramt hatte die Herausgabe des Redeentwurfs und mehrerer Führungsdokumente im April 2022 abgelehnt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Schutz des Kernbereichs der Exekutivverantwortung. Die Richter waren überzeugt, dass die Führungsdokumente zu Recht als vertraulich eingestuft worden waren und dass eine Offenlegung Nachteile für die Interessen der Bundeswehr und der öffentlichen Sicherheit hätte.

Kernpunkte:

  • Das Kanzleramt muss den Entwurf der »Zeitenwende«-Rede von Altbundeskanzler Scholz nicht zugänglich machen.
  • Dies folgt aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg.
  • Die Richter bestätigten das Urteil der vorherigen Instanz und wiesen die Berufung des Klägers ab.

Quelle: Der Spiegel (Deutsch)