Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz zum europäischen Cyber Resilience Act (CRA) verabschiedet. Die EU-Verordnung führt verbindliche Mindeststandards für die Cybersicherheit von Smart-Geräten, Software und anderen Produkten mit digitalen Komponenten ein. Hersteller, Importeure und Distributoren müssen sicherstellen, dass ihre Produkte diese Anforderungen erfüllen, bevor sie auf dem EU-Markt angeboten werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird in Deutschland als Marktüberwachungsbehörde für diese Verordnung tätig.
Kernpunkte:
- Der Cyber Resilience Act etabliert Mindeststandards für Cybersicherheit aller vernetzten Produkte auf dem EU-Markt.
- Der Entwurf des Umsetzungsgesetzes zum Cyber Resilience Act wurde im Deutschen Bundestag verabschiedet.
- Die europäische Cyber-Resilience-Verordnung führt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen ein.
Quelle: Bundesregierung Kompakt (Deutsch)
